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Ihre Wünsche als unser Kunde stehen immer ganz oben. Das gilt für unsere Produktauswahl, das gilt für unseren Service. Und das gilt nicht zuletzt auch für den rechtsgeschäftlichen Teil unserer Beziehung zu Ihnen.

Für den Großteil unserer Rechtsgeschäfte genügen die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gesetzlich geregelt sind. Dort ist bestimmt, welche Rechte Sie als Kunde und wir als Lieferant bei eventuellen Vertragsstörungen haben, bei Kauf, Übereignung und Zahlung.

Unser Ziel ist es, dass wir unser partnerschaftliches Miteinander ohne Paragraphen regeln.

Dennoch gibt es einige branchenüblichen Regelungen, die eine einheitliche Ausgangssituation für beide Partner schaffen und die hier deshalb dargestellt werden sollen.

Vielen Dank.

So gibt es keine Probleme bei Bestellung, Fertigung und Lieferung

Die besten Verträge bleiben immer in der Schublade. Wir werden auch bei Vertragsstörungen sicher gemeinsam eine gute Lösung finden, die keine Gerichte braucht. Unser Versprechen dazu haben Sie.